AGBs für Unternehmer (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B)


1. 
Grundlagen und Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B) gelten als Grundlage für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch die Meina GbR, Archibaldweg 24, 10317 Berlin (nachfolgend „Verkäufer“) an ihre Kunden (nachfolgend „Kunden“), soweit es sich um Unternehmer iSd § 14 BGB. handelt. Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

1.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch den Verkäufer wirksam. Einkaufsbedingungen oder andere vom Kunden vorgelegte Bedingungen gelten ausdrücklich als abbedungen.

1.3 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunden" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


2. Angebote

Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend und unverbindlich. Insbesondere bleibt der zwischenzeitliche Verkauf der angebotenen Ware vorbehalten.


3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an den Kunden abgesandt hat. Nicht als Vertragsschluss gilt hingegen die Bestätigung des Verkäufers betreffend Erhalt bzw. Eingang einer Bestellung. Der Verkäufer hat das Recht Bestellungen oder Aufträge innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang anzunehmen oder abzulehnen. Danach gilt die Bestellung als angenommen.

3.2 Besondere Anweisungen des Kunden wie bspw. Lieferwünsche, Termine, Rabatte etc. gelten als nebensächliche Anregungen des Kunden. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Verkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden. Darüber hinaus sind die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

3.3 Nach Vertragsschluss sind Änderungen der Bestellung durch den Kunden nur mit Zustimmung des Verkäufers und unter Vorbehalt der Schadloshaltung möglich.

 

 4. Schutz von Unterlagen / Geheimhaltung

Angebote, Bestellformulare, Kostenvoranschläge und sonstige zur Verfügung gestellte Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum.

Jede Verwendung außerhalb der freien Werknutzungen gemäß Urheberrechtsgesetz, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zu-stande kommt oder wenn sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden. Der Kunde hat auf Verlangen des Verkäufers eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.

Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

5. Preise

5.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Verkäufers ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde.

5.2 Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maßgeblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten.

5.3 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.

5.4 Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich im jeweiligen Angebot.

 

6. Lieferung

6.1 Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

6.2 Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.

6.3 Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.

 

7. Zahlung

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so fallen bei Zahlungsverzug Zinsen in der Höhe von 1,00% pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer auf den unbezahlten Betrag der Rechnung an. Musste der Verkäufer einen Dritten für das Inkasso einschalten, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von Inkassogebühren und angemessenen Anwaltsgebühren, die für die Einziehung von vom Käufer geschuldeten und von ihm schuldhaft nicht gezahlten Beträgen anfallen.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über Waren.

8.2 Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

8.3 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.

8.4 Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

9. Reklamationen und Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre nach Auslieferung. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzung und Gefahr.

9.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

9.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.

9.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

 

10. Rücktritt vom Vertrag

10.1 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,

b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.

10.2 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

10.3 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht unter angemessener Anrechnung auf seinen Schaden auch das Recht zu, die Rückgabe bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

11. Haftung des Verkäufers

11.1 Der Verkäufer haftet für Schäden aus diesem Vertrag, seinen Waren und Leistungen nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

11.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Anwendung und Lagerung oder bei Missachtung von gesetzlichen oder behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

11.3 Die Regelungen des Punktes 11 gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Verkäufers wirksam.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

12.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist nach Wahl des Verkäufers Berlin oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

12.3 Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.